Instandhaltung gemäss VUV Art. 32b
Arbeitsmittel sind mindestens einmal jährlich gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten.
Beschreibung
Die Instandhaltung von Arbeitsmitteln sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren. (VUV Art. 32b)
Vorteile
- Dokumentation der Instandhaltung (VUV Art. 32b)
- Detaillierter Bereicht im Anschluss an die Prüfung